Abfindung

Eine Abfindung ist eine Zahlung, die ein Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt. Wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer - geplanten oder schon ausgesprochenen - Kündigung über eine Abfindungslösung verhandeln wollen, oder wenn Sie einen Aufhebungsvertrag - oder Abwicklungsvertrag mit einer Abfindungskomponente rechtssicher vereinbaren möchten, beraten ich Sie jederzeit gerne. Sollte Ihnen bereits ein konkreter Abfindungsvorschlag Ihres Vertragspartners vorliegen, z.B. unter Verweis auf einen Sozialplan, bewerte ich ein solches Angebot  unter Berücksichtigung rechtlicher und wirtschaftlicher Aspekte.

Beachten Sie unbedingt die Dreiwochenfrist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage, die mit Erhalt eines Kündigungsschreibens beginnt, und nehmen Sie vor Ablauf dieser Frist Kontakt zu mir auf. Sollten Sie sich unsicher wegen eines Fristablaufes sein, dann kontaktieren Sie mich, gegebenenfalls unter meiner Notfall - Hotline – Arbeitsrecht: 0800 510 77 78 oder senden Sie eine Mail unter:

Ein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht im Allgemeinen nicht. Viele Arbeitnehmer gehen zwar wie selbstverständlich davon aus, dass ihnen bei einer Kündigung eine Abfindung "zustehe", doch ist das rechtlich schlicht falsch. Ebenso unrichtig ist natürlich auch die umgekehrte Annahme von Arbeitgebern, eine Kündigung sei unvermeidlich mit der Pflicht zur Zahlung einer Abfindung verbunden.

Oftmals bieten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung am. Vorsicht hier lauern Fallstricke.

Schließlich kann der Arbeitgeber unter Hinweis auf § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine Abfindung anbieten. Dann entsteht ein Abfindungsanspruch, falls Arbeitnehmer die Dreiwochenfrist für eine Kündigungsschutzklage verstreichen lässt. Achtung! Wenn die 3-Wochen Frist abgelaufen ist, dann lässt sich nichts mehr gegen diese Kündigung unternehmen.

Bei guten Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ist es für Arbeitgeber ratsam im Verlauf des Prozesses "freiwillig" eine Abfindung anzubieten. Wann sind Abfindungsforderungen erfolgversprechend und wann sollten Arbeitgeber Abfindungen anbieten? Eine Abfindung hängt von einer kaufmännisch sinnvollen Entscheidung ab. Die Basis ist die Chance, dass eine Kündigung erfolgt hat. Dies auszuloten und zu beurteilen bedarf jahrzehntelanger Erfahrung und einem guten Verhandlungsgeschick

Achtung, im Gegensatz zu Arbeitnehmern haben Handelsvertreter einen Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB

Sind Sie Handelsvertreter, dann sprechen Sie mich an.