Fast 85 Prozent aller Klagen bei den Arbeitsgerichten werden als Kündigungsschutzklagen erhoben und beschäftigen sich mit der Rechtmäßigkeit der Kündigung von Arbeitnehmern.
Alleine die unterschiedlichen Kündigungsgründe, wie Änderungskündigung, betriebsbedingte Kündigung, fristlose Kündigung, krankheitsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung aber auch z.B. der Sonderkündigungsschutz für behinderte Menschen oder in der Schwangerschaft und dem Mutterschutz sind ein weites Feld. Überlassen Sie die Wahrung Ihrer Rechte keinem Anwalt für Arbeitsrecht, sondern wählen sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht*.
Für Arbeitnehmer prüfe ich, ob Kündigungen wirksam sind. Arbeitgebern helfe ich Kündigungen wasserdicht zu gestalten.