Arbeitsvertrag

Meine Leistungen für Sie, als Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen.

Dabei sind u.a. folgende zusätzliche Punkte, neben dem Üblichen, zu berücksichtigen:

  • bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,
  • der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, sowie Homeoffice-Regelungen
  • die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit also: Gratifikation, Einmalzahlung, Sonderzahlung wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld Bonus, Provision oder Zielvereinbarung
  • ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.
  • Geheimhaltung und Verschwiegenheitsverpflichtung
  • nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Nebentätigkeit
  • Nutzungs- und Verwertungsrechte nach dem Urhebergesetz und dem Arbeitnehmererfindungsgesetz
  • Gesetzlicher und vertraglicher Urlaub und Verfall von Urlaubsansprüchen

Für Arbeitgeber erstelle ich Arbeitsverträge, in denen all diese Regelungen (Aufzählung nicht vollständig) berücksichtigt werden. Für Arbeitnehmer prüfe ich, ob in den Arbeitsverträgen die Regelungen dieser Arbeitsbedingungen enthalten und die getroffenen Regelungen rechtlich zulässige und wirksam sind.