Mit dem Aufhebungsvertrag erhalten Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Dieses breitgefächerte Themengebiet ist für Laien häufig schwer zu durchschauen. Hier drohen auf beiden Seiten Risiken.
Ich handele nicht nur bestmögliche Konditionen bei einem Aufhebungsvertrag für Sie heraus, sondern unterstützen Sie auch bei einer zuvor meist notwendigen Kündigungsschutzklage.
Was muss man u.a. bei einem Aufhebungsvertrag beachten?
- Abfindungsklausel - Eine angemessene Abfindung ist bei einem Aufhebungsvertrag zu verhandeln
- Ausgleichsklausel - Es muss gewährleistet werden, dass alle Ansprüche zwischen den Vertragsparteien abgegolten sind. Hier spielt unter anderem der Urlaubsanspruch bei einem Aufhebungsvertrag eine große Rolle
- Beendigungsklausel - Das Ende des Arbeitsverhältnisses muss aus dem Vertrag hervorgehen. Bei sofortigem Ende erfolgt in der Regel ein Aufhebungsvertrag mit bezahlter Freistellung
- Betriebsgeheimnisklausel - Um den Arbeitgeber vor Schäden zu bewahren, muss der Arbeitnehmer Betriebsgeheimnis für sich bewahren. Hierbei sind die Regelungen des Geschäftsgeheimnisgesetz von wesentlichem Belang
- Wettbewerbsverbot - Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nicht für die Konkurrenz zu arbeiten
- Rückgabeklausel - Sollte der Arbeitnehmer noch im Besitz von Eigentum des Arbeitgebers sein (Firmenwagen, Handy, Notebook …) , muss er diesen/dieses zurückgeben
- Sperrfist - Vermeidung von Sperrfristen beim Arbeitslosengeld etc.
Mit meiner Unterstützung als Fachanwalt für Arbeitsrecht können Sie das bestmögliche Ergebnis für sich herausholen und zwar sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber.