Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage ist ein rechtlicher Schritt, den ein Arbeitnehmer ergreifen kann, wenn er der Meinung ist, dass seine Kündigung unrechtmäßig oder ungerechtfertigt ist. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass Kündigungen nur aus rechtmäßigen Gründen erfolgen und nicht willkürlich oder diskriminierend sind.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kündigung ungerechtfertigt oder ungerecht ist, sprechen Sie mich an.

Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen als rechtswidrig angesehen werden, als Beispiele seien genannt:

  • Die angeblichen Kündigungsgründe sind nur vorgeschoben und nicht wahr.
  • Die Kündigung leidet unter Formfehlern, z.B. wurde nicht unterschrieben, per Mail übermittelt etc.
  • Es gibt keine betrieblichen Gründe für die Kündigun
  • Es gibt keine personenbedingten Gründe für die Kündigung
  • Die Kündigung erfolgte, obwohl bestimmte gesetzliche Schutzbestimmungen verletzt wurden.

Die Einreichung einer Kündigungsschutzklage kann Ihre Chance erhöhen, Ihren Arbeitsplatz zu behalten oder eine angemessene Entschädigung (Abfindung) zu erhalten.

Achtung:

Kündigungsschutzklagen müssen innerhalb einer Frist von 3 Wochen erhoben werden. Achtung diese Frist kann nicht verlängert werden. Auch im Urlaub, während eine Erkrankung, sogar wenn Sie im Krankenhaus liegen kann Ihnen gekündigt werden. Damit Sie mich schnellstmöglich erreichen können, bieten ich eine Notfallnummer im Arbeitsrecht, als Kündigungsschutzhotline, an.

Sie erreichen mich über meine Arbeitsrechtshotline:  0800 510 7778 - Anwaltshotline - kein Callcenter - 7 Tage die Woche - auch am Wochenende - Rückruf innerhalb von 12 Stunden - Termine in der Regel innerhalb von 48 Stunden - Oder schicken Sie mir eine E-Mail

Sind Sie Arbeitgeber? Dann sprechen Sie mich vor dem Ausspruch einer Kündigung an. Arbeitsgerichte sind in der Regel tendenziell arbeitnehmerfreundlich und es kann für den Arbeitgeber teuer werden, mit einer Kündigungsschutzklage überzogen zu werden.