Abmahnungen

Haben Sie eine Abmahnung erhalten, wollen Sie eine Abmahnung aussprechen? Dann fragen Sie mich, zur Vermeidung von Rechtsnachteilen.  
Mit einer Abmahnung beanstandet ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einen konkreten Pflichtverstoß seines Vertragspartners und fordert ihn auf, derartige Pflichtverstöße künftig zu unterlassen, um eine Kündigung zu vermeiden.

Manche Arbeitgeber sprechen oft anstelle einer Abmahnung eine Ermahnung aus. Dann stellt sich die Frage, ob diese Rüge vielleicht trotz ihrer weniger "hart" klingenden Bezeichnung eine echte Abmahnung ist oder nicht. Wenn der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten als Vertragsverstoß rügt und wenn er dazu auffordert, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen und wenn er deutlich macht, dass im Wiederholungsfall mit einer Kündigung zu rechnen ist dann ist es eine Abmahnung – egal von der Wortwahl. Also Vorsicht!

Oftmals ist eine personenbedingte Kündigung nur dann möglich, wenn vorab eine rechtlich wirksame Abmahnung ausgesprochen wurde.
Ich prüfe für Sie, ob eine Abmahnung wirksam ist. Ich berate Sie, damit eine Abmahnung nicht in die Personalakte kommt.

Arbeitgeber berate ich bei der Abfassung von Abmahnungen, damit diese nicht durch ein Gericht für unwirksam erklärt werden.